Wir sind der kompetente Partner für die periodische Kontrolle ihrer Industrie-Krananlagen gemäss Schweizer Kranverordnung Art. 15. Unsere Spezialisten überprüfen Ihre Hallenlaufkrane, Schwenkkrane und Kleinkrane, und führen die nötigen Unterhalts- und Reparaturarbeiten gemäss Betriebsanleitung aus.
Mittels visierten Checklisten werden die Arbeiten dokumentiert und als Nachweis für das Kranbuch des Anlagebetreibers abgegeben.
Auch die zu den Krananlagen gehörenden Anschlagmittel (Kettengehänge, Drahtseilgehänge, Hebegurte und Rundschlingen) werden von uns in den vorgegebenen Intervallen vorschriftsgemäss geprüft und gekennzeichnet.
Bei Mängeln reparieren wir soweit möglich und sinnvoll oder liefern auf Wunsch Ersatz.